Revidieren heisst nicht nur kontrollieren
Als zugelassener Revisionsexperte (eingetragen im eidgenössischen Register unter der Nr. 500309) erfüllen wir die gesetzlichen Voraussetzungen, um in folgenden Bereichen tätig zu sein:
- Ordentliche und eingeschränkte Revisionen
- Sonderprüfungen bei Gründungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Liquidationen
- Due-Diligence-Prüfungen
- Erstellung von Unternehmensbewertungen und Gutachten
- Erstellung von betriebswirtschaftlichen Expertisen